Rechtsprechung
LSG Bayern, 07.07.2006 - L 8 AL 116/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streit um die Aufhebung einer Arbeitslosengeldbewilligung für einen Zeitraum von zwei Jahren sowie eine Rückforderung von 10.075,60 EUR; Voraussetzungen der Aufhebungsvorschrift des § 45 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X); Voraussetzungen der Erstattungspflicht nach § ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Augsburg, 22.02.2005 - S 1 AL 744/04
- LSG Bayern, 07.07.2006 - L 8 AL 116/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R
Vertrauensschutz bei der Rücknahme von Verwaltungsakten
Auszug aus LSG Bayern, 07.07.2006 - L 8 AL 116/05
Für die Beurteilung der groben Fahrlässigkeit sind zunächst (vgl. BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 45) folgende Feststellungen zu treffen: Die schwerbehinderte Klägerin stammt aus Vietnam und beherrscht die deutsche Sprache für das Führen einer komplizierten Unterhaltung nicht ausreichend, wie die Befragungen in den mündlichen Verhandlungen gezeigt haben. - BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 88/99 R
Bösgläubigkeit des Leistungsempfängers bei der teilweise Rücknahme von …
Auszug aus LSG Bayern, 07.07.2006 - L 8 AL 116/05
Dabei kann hier wegen der in jedem Falle fehlenden Aufhebungsbefugnis der Beklagten dahinstehen, ob im Zeitpunkt des Erlasses der weiteren Bescheide vom 24.02.2002 und 02.12.2003 die Aufhebungsbefugnis aus § 45 SGB X oder § 48 SGB X in Betracht käme (vgl. zu diesem Problemkreis BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 42). - BSG, 11.06.1987 - 7 RAr 105/85
Aufhebung der Bewilligung - Rückforderung von Wintergeld/Schlechtwettergeld - …
Auszug aus LSG Bayern, 07.07.2006 - L 8 AL 116/05
Die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt, wer schon einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht anstellt und daher nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss (BSGE 42, 184, 187; BSGE 62, 32, 35); dabei ist das Maß der Fahrlässigkeit insbesondere nach der persönlichen Urteils- und Kritikfähigkeit, dem Einsichtsvermögen des Beteiligten sowie der besonderen Umstände des Falles zu beurteilen (subjektiver Fahrlässigkeitsbegriff; BSGE 35, 108, 112; 44, 264, 273, zuletzt Urteil vom 05.02.2006, Az.: B 70 AL 58/05 R).
- BSG, 24.04.1997 - 11 RAr 89/96
Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld - Wegfall des Begriffsmerkmals der …
Auszug aus LSG Bayern, 07.07.2006 - L 8 AL 116/05
Zwar kann sich ein Versicherter grundsätzlich nicht mit Erfolg auf mangelnde Sprachkenntnisse berufen, da er einen Dolmetscher hätte befragen können (vgl. BSG 24.04.1997 - 11 RAr 89/96). - BVerwG, 12.07.1972 - VI C 24.69
Rücknahme von Versorgungsfestsetzungbescheiden - Vertrauensschutz bei Rücknahme …
Auszug aus LSG Bayern, 07.07.2006 - L 8 AL 116/05
Ein Kennenmüssen ist jedoch erst dann zu bejahen, wenn der Versicherte die Rechtswidrigkeit ohne Mühe erkennen konnte (BVerwGE 40, 212). - BSG, 31.08.1976 - 7 RAr 112/74
Berufsausbildungsbeihilfe - Grobe Fahrlässigkeit
Auszug aus LSG Bayern, 07.07.2006 - L 8 AL 116/05
Die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt, wer schon einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht anstellt und daher nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss (BSGE 42, 184, 187; BSGE 62, 32, 35); dabei ist das Maß der Fahrlässigkeit insbesondere nach der persönlichen Urteils- und Kritikfähigkeit, dem Einsichtsvermögen des Beteiligten sowie der besonderen Umstände des Falles zu beurteilen (subjektiver Fahrlässigkeitsbegriff; BSGE 35, 108, 112; 44, 264, 273, zuletzt Urteil vom 05.02.2006, Az.: B 70 AL 58/05 R). - BSG, 26.08.1987 - 11a RA 30/86
Rechtmäßigkeit der rückwirkenden Aufhebung eines Rentenbescheides - Erhöhte Rente …
Auszug aus LSG Bayern, 07.07.2006 - L 8 AL 116/05
Allerdings können "Fehler im Bereich der Tatsachenermittlung oder im Bereich der Rechtsanwendung", wenn sie nicht Bezugspunkt des grob fahrlässigen Nichtwissens sind (vgl. BSGE 62, 103, 106 = SozR 1300 § 48 Nr. 39), Anhaltspunkt für den Begünstigten sein, die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes selbst zu erkennen. - BSG, 20.09.1977 - 12 RKg 8/76
Anwendung zivilrechtlicher Vorschriften im Verwaltungsrecht - Auszahlung von …
Auszug aus LSG Bayern, 07.07.2006 - L 8 AL 116/05
Die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt, wer schon einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht anstellt und daher nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss (BSGE 42, 184, 187; BSGE 62, 32, 35); dabei ist das Maß der Fahrlässigkeit insbesondere nach der persönlichen Urteils- und Kritikfähigkeit, dem Einsichtsvermögen des Beteiligten sowie der besonderen Umstände des Falles zu beurteilen (subjektiver Fahrlässigkeitsbegriff; BSGE 35, 108, 112; 44, 264, 273, zuletzt Urteil vom 05.02.2006, Az.: B 70 AL 58/05 R). - BSG, 13.12.1972 - 7 RKg 9/69
Auszug aus LSG Bayern, 07.07.2006 - L 8 AL 116/05
Die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt, wer schon einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht anstellt und daher nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss (BSGE 42, 184, 187; BSGE 62, 32, 35); dabei ist das Maß der Fahrlässigkeit insbesondere nach der persönlichen Urteils- und Kritikfähigkeit, dem Einsichtsvermögen des Beteiligten sowie der besonderen Umstände des Falles zu beurteilen (subjektiver Fahrlässigkeitsbegriff; BSGE 35, 108, 112; 44, 264, 273, zuletzt Urteil vom 05.02.2006, Az.: B 70 AL 58/05 R). - BSG, 31.10.1978 - 4 RJ 115/77
Rentenversicherungsträger - Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch - …
Auszug aus LSG Bayern, 07.07.2006 - L 8 AL 116/05
Ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist im Wesentlichen eine Frage der Würdigung des Einzelfalles, die dem Tatsachengericht obliegt (BSGE SozR 2200 § 1301 Nr. 7).
- LSG Bayern, 27.11.2008 - L 8 AL 224/06 Ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist im Wesentlichen eine Frage der Würdigung des Einzelfalles, die dem Tatsachengericht obliegt (…BSGE SozR 2200 § 1301 Nr. 7; dazu auch Urteile des Senats vom 25.08.2006, L 8 AL 218/05; 07.07.2006, L 8 AL 116/05; vom 19.05.2006, L 8 AL 16/06).